Wenn beim Partner keine Spermien vorhanden sind (u.a. genetisch bedingt, durch eine keimzellschädigende Behandlung wie z.B. einer Chemotherapie/Bestrahlung oder durch eine Erkrankung) stellt die Behandlung mit Fremdsamen eine Option zur Erfüllung des Kinderwunsches dar. Darüber hinaus bietet die Fremdsamenbehandlung homosexuellen weiblichen Paaren und alleinstehenden Frauen eine Möglichkeit ein Kind zu bekommen.
Wir beraten Sie gerne bei Ihren Fragen zur Fremdsamenbehandlung. Auch können wir Ihnen bei der Wahl der Samenbanken beratend zur Seite stehen. Vor der Behandlung mit Spendersamen sollten eine Rechtsberatung und eine psychosoziale Beratung erfolgen.
Am 01.07.2018 trat das Samenspenderregistergesetz in Kraft. Die medizinische Einrichtung ist verpflichtet, den Schwangerschaftseintritt sowie die Geburt eines Kindes, welches mit einer Fremdsamenbehandlung gezeugt und geboren wurde, beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu melden. Ziel ist es, Spenderkindern Kenntnis zu Ihrer biologischen Herkunft zu sichern. Die Krankenkassen übernehmen keine Kosten für eine Fremdsamenbehandlung. Mit Spendersamen ist sowohl eine Spermienübertragung in die Gebärmutterhöhle, als auch eine Befruchtung der Eizelle außerhalb des Körpers möglich.